Städtische Realschule Ennepetal
Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Besucher der Schule. Sie soll das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln und Unfällen vorbeugen.

Diese Hausordnung ist unbedingt zu beachten.

Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände

Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet und / oder verletzt. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Klassenraumes, der Flure, Treppenhäuser und vor allem der Toiletten. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle in den Klassenräumen vor dem Verlassen des Raumes hochzustellen.

Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, Feuerwerkskörper u.a.) ist verboten. Das Mitbringen von Edding-Stiften ist nur gestattet, wenn sie zum Unterricht benötigt werden.

btntop.gif (862 Byte)


rpoint.gif (45 Byte)  Unterrichtsbeginn und Unterricht

Die Aufsicht auf dem Schulhof beginnt um 7.50 Uhr. Bis dahin gelten die Regeln für den Schulweg. Bei schlechtem Wetter (siehe unten) lässt die Frühaufsicht die Schüler ab 7.50 Uhr in das Gebäude, in die Klassenräume. Vor Beginn des Unterrichts und nach den Pausen warten die Schüler auf dem Schulhof (bitte nicht direkt auf den Treppen und vor den Türen), bis sie der jeweilige Fachlehrer abholt. Gleiches gilt für den Sportunterricht in der hauseigenen Halle. Ist 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein der Fachlehrer erschienen, geht der Klassensprecher oder sein Vertreter zum Sekretariat und gibt Bescheid.

Jeder Schüler beteiligt sich intensiv am Unterricht und trägt zur Gestaltung des Unterrichts bei. Störungen sollten vermieden werden. Der Unterricht endet in der Regel um 13.16 Uhr, späteres Unterrichtsende bei Nachmittagsunterricht

btntop.gif (862 Byte)


rpoint.gif (45 Byte)  Schulgelände und Schulgebäude

In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof. Der Lehrer schließt den Klassenraum ab. Bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall, Kälte; 3-maliges Klingelzeichen) bleiben die Schüler im Klassenraum, gehen in die Klassenräume zurück. Sie können sich auch auf den Fluren vor ihren Klassenräumen aufhalten, bleiben aber bitte in ihrem Gebäudetrakt.

Schüler, die in Fachräumen (Chemie, Physik, Biologie o.a.) Unterricht hatten, gehen zu Beginn der großen Pausen direkt auf den Schulhof (bitte eventuell vorher Jacken und Schultaschen mitnehmen).

Schüler, die vom Sportunterricht am Reichenbach-Gymnasium zurückkommen, können in Begleitung ihres Sportlehrers ihre Schul- und Sporttaschen in ihren Klassenraum bringen und suchen anschließend den Schulhof auf. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden, da in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz durch den Gemeinde-Unfall-Verband besteht. Dies gilt auch für Freistunden während des Unterrichts, in denen sich die Schüler im Foyer vor dem Lehrerzimmer aufhalten, aber nicht für Freistunden zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht

Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und dem Schulgelände verboten, dies gilt insbesondere für das Rauchen auf den Toiletten.

Während der Pausen – aber nicht während der Unterrichtsstunden - darf auf dem unteren Schulhof mit Soft-Bällen oder Tennisbällen gespielt werden, wenn andere Schüler dadurch nicht gefährdet werden. Das Werfen mit Bällen oder Schneebällen im Winter ist auf jeden Fall zu unterlassen, ebenso wie Spielen oder Laufen im Gebäude. Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Einrichtung und für die Beseitigung starker Verschmutzung sind die Eltern haftbar.

Das Sekretariat ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

btntop.gif (862 Byte)


rpoint.gif (45 Byte)  Zusammenarbeit Schule - Eltern

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist notwendig. Kann ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Eltern die Schule am ersten Fehltag darüber telefonisch. Spätestens am dritten Fehltag legen die Eltern der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens vor. Bei längeren Fehlzeiten benötigt die Schule ein entsprechendes ärztliches Attest. Beurlaubungen vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen bis zu 3 Tagen werden mit einem formlosen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer beantragt. Beurlaubungen über einen längeren Zeitraum müssen der Schulleitung vorgelegt werden. Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferien sind nicht möglich. Abmeldungen während der Unterrichtszeit werden dem Klassenlehrer vorgelegt, ist dieser nicht anwesend, dann dem Fachlehrer, der als nächstes in der Klasse unterrichtet

btntop.gif (862 Byte).


rpoint.gif (45 Byte)  Hausrecht

Das Hausrecht für die Schule hat die Stadt als Schulträger.

Der Schulleiter- in Abwesenheit sein Stellvertreter - übt dieses Hausrecht aus.


rpoint.gif (45 Byte)  Werbung und Warenverkauf in der Schule

Werbung und der Verkauf von Waren, soweit sie nicht schulischen Zwecken dienen, sind nicht zulässig. Schulfremde Druckschriften (z.B. Flugblätter etc.) dürfen auf dem Schulgelände ohne Zustimmung der Schulleitung nicht verteilt werden.

btntop.gif (862 Byte)


rpoint.gif (45 Byte)  Unfallvorsorge

Innerhalb des Gebäudes sind Flure und Treppenhäuser freizuhalten, ebenso die Feuerwehrzufahrten. Auf Sicherheits- und Unfallverhütungvorschriften wird immer wieder hingewiesen. Wer eine Gefahr oder einen Schaden feststellt, meldet dies sofort der Schulleitung, einem Lehrer oder dem Hausmeister. Sicherheitsmängel an Schuleinrichtungen oder Schulanlagen werden dem Schulträger sofort gemeldet. Der Schulträger wird von der Schulleitung über Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) informiert. Die Schulleitung sorgt für wirksame Möglichkeiten der Ersten Hilfe.

rpoint.gif (45 Byte)  Aufbewahrung von Sachen / Haftung

Für Garderobe, die nicht am Kleiderhaken untergebracht wurde, besteht bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geldbeträgen besteht grundsätzlich keine Haftung, deshalb sollten diese auch nicht mit in die Schule gebracht werden (z.B. Walkman, Discman, Gameboy usw.). Fundsachen werden im SV-Raum oder im Sekretariat abgegeben.

Für Schäden an Fahrzeugen (Fahrräder, Leichtkrafträder, Motorroller etc.) haftet die Stadt nur, wenn diese Fahrzeuge an den offiziell dafür vorgesehenen Stellen abgestellt und gesichert werden.

btntop.gif (862 Byte)


rpoint.gif (45 Byte)  Gesundheitswesen

Treten in der Schule meldepflichtige, ansteckende Krankheiten auf oder besteht entsprechender Verdacht, informiert die Schulleitung den Schulträger und wenn notwendig die Elternschaft.


rpoint.gif (45 Byte)  Ordungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen der Schule worden nach der Allgemeinen Schulordnung getroffen. Schadenersatz gegen Schüler richtet sich nach § 823 BGB.

Bei außerschulischer Nutzung bestimmt der Schulträger die Ordnungsmaßnahmen.

btntop.gif (862 Byte)